Rente
Zahlungen, die in regelmäßigen Zeitabschnitten wiederkehren, und zwar in gleicher oder unterschiedlicher Höhe, vorschüssig oder nachschüssig, werden als Renten bezeichnet. Man unterscheidet:
- a) Einzahlungen
- Rentenbeträge werden auf ein Konto eingezahlt und mit Zinseszins verzinst. Es werden die Formeln der Zinseszinsrechnung angewendet.
- b) Rückzahlungen
- Die Rentenzahlungen erfolgen aus einem Kapital, das mit Zinseszins angelegt ist. Es werden die Formeln der Tilgungsrechnung angewendet, wobei die Annuität zur Rente wird. Falls höchstens die jeweils anfallenden Zinsen als Rente ausgezahlt werden, spricht man von einer ewigen Rente.
Rentenzahlungen (Ein- wie Rückzahlungen) können zu den Zinsterminen, d.h. Zinstermin = Rententermin, oder in kürzeren Abständen innerhalb der Zinsperioden, d.h. unterjährig, vorgenommen werden.