Die Funktion f(z) sei stetig in einem Gebiet G, in dem eine Kurve K die Punkte A und B verbinden soll. Die Kurve K wird zwischen den Punkten A und B durch beliebige Teilpunkte zi in n Teilbogen zerlegt (s. Abbildung).
Auf jedem Teilbogenstück greift man einen Punkt heraus und bildet
![]() |
(14.32a) |
Existiert der Grenzwert
![]() |
(14.32b) |
mit für
unabhängig von der Wahl der Zwischenpunkte
, dann wird durch diesen Grenzwert das bestimmte komplexe Integral
längs der Kurve K zwischen den Punkten A und , dem Integrationsweg definiert.
Die Schreibweise bedeutet, daß das bestimmte komplexe Integral längs der Kurve K zwischen den Punkten A und B zu berechnen ist. Häufig wird für denselben Sachverhalt die Schreibweise
bzw.
verwendet.