Quader sind gerade Parallelepipede mit rechteckigen Grundflächen.
Im Quader sind die Raumdiagonalen gleich lang. Wenn a, b und c die Kantenlängen des Quaders sind und d die Diagonallänge, dann gilt
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(3.125) |
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(3.126) |
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(3.127) |
wobei mit V bzw. S das Volumen bzw. die Gesamtoberfläche bezeichnet sind.