Wenn zwei Funktionen y = f(x) und in einem abgeschlossenen Intervall [a,b] stetig sind und wenigstens im Innern Ableitungen besitzen, wobei
an keiner Stelle des Intervalls verschwinden darf, dann existiert zwischen a und b wenigstens eine Zahl c derart, daß die Gleichung gilt
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(6.32) |
Die geometrische Bedeutung des verallgemeinerten Mittelwertsatzes entspricht der des gewöhnlichen Mittelwertsatzes.
Geht man z.B. davon aus, daß die Kurve in der Abbildung in der Parameterform gegeben ist, wobei die Punkte A und B den Parameterwerten t = a bzw. t = b entsprechen sollen, dann gilt für den Punkt C
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(6.33) |
Für geht der verallgemeinerte Mittelwertsatz in den gewöhnlichen Mittelwertsatz über.