Wenn für einen Wert x =a der Grenzwert (6.1) nicht existiert, dafür aber der links- bzw. rechtsseitige Grenzwert, dann wird dieser Grenzwert links- bzw. rechtsseitige Ableitung genannt. Da die Kurve an der Stelle zwei Tangenten mit den Steigungen
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(6.3) |
besitzt, kennzeichnen die beiden Ableitungen, geometrisch gesehen, einen Knick der Kurve (linke Abbildung).
Beispiel |
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