Die Termine für Zinsberechnung und Rentenzahlung sollen übereinstimmen. Die Verzinsung erfolge mit Zinseszins, und die Rentenbeträge sollen von der gleichen Höhe R sein. Dann gibt der Rentenendwert Rn an, auf welchen Betrag die regelmäßigen Einzahlungen nach n Zinsperioden angewachsen sind:
Der Rentenbarwert R0 stellt den Betrag dar, der zu Beginn der 1. Zinsperiode (einmalig) eingezahlt werden muß, um nach n Zinsperioden mit Zinseszins auf den Rentenendwert Rn angewachsen zu sein:
![]() |
(1.89) |
Beispiel |
Von einer Gesellschaft hat jemand 10 Jahre lang jeweils zum Jahresende 5000.- Euro zu beanspruchen. Vor der 1. Zahlung hat die Firma Konkurs angemeldet. Als Forderung an den Konkursverwalter kann nur der Barwert R0 geltend gemacht werden. Bei Zinsen von |