Abschreibung mit verschiedenen Abschreibungsarten

Da bei der geometrisch-degressiven Abschreibung der Restwert Null für endliches n nicht erreicht werden kann, ist es zweckmäßig, von einem bestimmten Zeitpunkt an, z.B. nach m Jahren, von der geometrisch-degressiven zur linearen Abschreibung überzugehen. Man legt m so fest, daß von diesem Zeitpunkt an die Abschreibungsraten der geometrisch-degressiven Abschreibung kleiner sind als die der linearen Abschreibung. Aus dieser Forderung folgt:

(1.99)

Dabei gibt m das letzte Jahr der geometrisch-degressiven Abschreibung und N das letzte Jahr der linearen Abschreibung auf Null an.

Beispiel

Eine Maschine mit dem Anschaffungswert soll in 15 Jahren auf Null abgeschrieben werden, und zwar m Jahre lang geometrisch-degressiv mit jeweils vom Restwert, danach linear. Aus (1.99) folgt d.h., nach m=8 Jahren ist es zweckmäßig, von der geometrisch-degressiven zur linearen Abschreibung überzugehen.