Da bei der geometrisch-degressiven Abschreibung der Restwert Null für endliches n nicht erreicht werden kann, ist es zweckmäßig, von einem bestimmten Zeitpunkt an, z.B. nach m Jahren, von der geometrisch-degressiven zur linearen Abschreibung überzugehen. Man legt m so fest, daß von diesem Zeitpunkt an die Abschreibungsraten der geometrisch-degressiven Abschreibung kleiner sind als die der linearen Abschreibung. Aus dieser Forderung folgt:
Dabei gibt m das letzte Jahr der geometrisch-degressiven Abschreibung und N das letzte Jahr der linearen Abschreibung auf Null an.
Beispiel |
Eine Maschine mit dem Anschaffungswert |