Bei der geometrisch-degressiven Abschreibung werden in jedem Jahr
vom jeweiligen Restwert des Vorjahres abgeschrieben. Für den Restwert Rn nach n Jahren gilt:
In der Regel ist A gegeben. Beträgt die Laufzeit N Jahre, dann können gemäß (1.98) von den Größen RN, p und N zwei weitere vorgegeben und die dritte dazu bestimmt werden.
| Beispiel A |
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Eine Maschine mit dem Anschaffungswert |
| Beispiel B |
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An einem Anschaffungswert von |