Bei der geometrisch-degressiven Abschreibung werden in jedem Jahr vom jeweiligen Restwert des Vorjahres abgeschrieben. Für den Restwert Rn nach n Jahren gilt:
In der Regel ist A gegeben. Beträgt die Laufzeit N Jahre, dann können gemäß (1.98) von den Größen RN, p und N zwei weitere vorgegeben und die dritte dazu bestimmt werden.
Beispiel A |
Eine Maschine mit dem Anschaffungswert |
Beispiel B |
An einem Anschaffungswert von |