Geometrisch-degressive Abschreibung

Bei der geometrisch-degressiven Abschreibung werden in jedem Jahr vom jeweiligen Restwert des Vorjahres abgeschrieben. Für den Restwert Rn nach n Jahren gilt:

(1.98)

In der Regel ist A gegeben. Beträgt die Laufzeit N Jahre, dann können gemäß (1.98) von den Größen RN, p und N zwei weitere vorgegeben und die dritte dazu bestimmt werden.

Beispiel A

Eine Maschine mit dem Anschaffungswert soll jährlich geometrisch-degressiv mit abgeschrieben werden. Nach wieviel Jahren unterschreitet der Restwert erstmalig ? Aus (1.98) folgt Jahre.

Beispiel B

An einem Anschaffungswert von soll der Verlauf der Restwerte Rn für Jahre bei a) linearer, b) arithmetisch-degressiver, c) geometrisch-degressiver Abschreibung demonstriert werden. Das Ergebnis zeigt die folgende Abbildung.

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