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(1.105a) |
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(1.105c) |
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(1.105d) |
Wenn eine Ungleichung beidseitig mit einer positiven Zahl multipliziert oder durch eine positive Zahl dividiert wird, dann bleibt der Sinn der Ungleichung erhalten; ist dagegen die Zahl negativ, dann muß der Sinn des Ungleichheitszeichens umgekehrt werden.
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(1.106) |