Definition der analytischen Funktion
Eine Funktion f(z) heißt in einem Gebiet G analytisch, regulär oder holomorph, wenn sie in allen Punkten von G differenzierbar ist. Randpunkte von
, in denen f'(z) nicht existiert, sind singuläre Punkte von f(z).
Die Funktion
ist genau dann in G differenzierbar, wenn u und v stetige partielle Ableitungen nach x und y in G besitzen und dort die CAUCHY-RIEMANNschen Differentialgleichungen gelten:
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(14.4) |
Real- und Imaginärteil einer analytischen Funktion genügen für sich der LAPLACEschen Differentialgleichung
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(14.5a) |
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(14.5b) |
Die Ableitungen der elementaren Funktionen einer komplexen Veränderlichen werden nach den gleichen Formeln berechnet wie die Ableitungen der entsprechenden Funktionen einer reellen Veränderlichen.
Beispiel A |

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Beispiel B |

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