Die Berechnung der Funktionalgleichung
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(18.136) |
entspricht der Bestimmung einer optimalen Politik für den mit dem Zustand
startenden Teilprozeß
, welcher aus den letzten n-j+1 Stufen des Gesamtprozesses P besteht und dem die Kostenfunktion
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(18.137) |
zugrunde liegt. Die optimale Politik des Prozesses Pj mit dem Anfangszustand ist unabhängig von den Entscheidungen
in den ersten j-1 Stufen von
, die zum Zustand
führten. Für die Ermittlung von
wird die Größe
benötigt. Ist nun
eine optimale Politik für
, dann ist offensichtlich
eine optimale Politik für den Teilprozeß Pj+1 zum Anfangszustand
. Diese Aussage wird im BELLMANNschen Optimalitätsprinzip verallgemeinert.
BELLMANNsches Prinzip: Ist eine optimale Politik eines Prozesses P und
die zugehörige Zustandsfolge, dann ist für jeden Teilprozeß
, mit dem Startzustand
die Politik
ebenfalls optimal (s. [18.1]).