Bestimmung der minimalen Kosten

Mittels der Funktionalgleichungen (18.134,18.135) werden, mit beginnend, für abnehmende j alle Funktionswerte mit bestimmt. Dies erfordert für jedes die Lösung eines Optimierungsproblems über dem Entscheidungsbereich . Für jedes ergibt sich dabei eine Minimalstelle als optimale Entscheidung für die erste Stufe eines mit beginnenden Teilprozesses . Sind die Mengen Xj nicht endlich oder auch sehr groß, dann können die Werte unter Umständen an ausgewählten Stützstellen berechnet werden, woraus mittels Interpolation gegebenenfalls Zwischenwerte ermittelt werden können. Mit ist der Optimalwert der Kostenfunktion für den Prozeß P gefunden. Die Ermittlung einer optimalen Politik sowie einer zugehörigen Zustandsfolge kann auf 2 Arten erfolgen.