Wenn die inverse Funktion zur ursprünglichen Funktion y = f(x) ist, dann gilt: Die beiden Darstellungen y=f(x) und
sind äquivalent. Unter der Voraussetzung
besteht dann die Beziehung (6.15) zwischen den Ableitungen einer Funktion f und ihrer Umkehrfunktion
. Für höhere Ableitungen (
usw.) erhält man
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(6.25) |