Existenzsatz für das Kurvenintegral 2. Art

Das Kurvenintegral 2. Art (8.112a), (8.113a), (8.112b), (8.113b) und (8.114) existiert, wenn die Funktion f(x,y) bzw. f(x,y,z) sowie die Kurve längs des Bogenstückes K stetig sind und die Kurve dort eine stetige Tangente besitzt.