Vorgabe der Gleichung des Integrationsweges in Parameterform:

Mit den Parametergleichungen des Integrationsweges

(8.115)

ergeben sich die folgenden Formeln: für (8.112a)

(8.116a)

für (8.113a)

(8.116b)

für (8.112b)

(8.116c)

für (8.113b)

(8.116d)

für (8.114)

(8.116e)

Dabei sind t0 bzw. T die Werte des Parameters t für den Anfangspunkt A bzw. den Endpunkt B des Bogenstückes. Hier wird im Gegensatz zum Kurvenintegral 1. Art die Forderung t0 < T nicht erhoben.
Hinweis: Bei der Umkehrung des Integrationsweges, d.h., beim Vertauschen der Punkte A und , ändern die Integrale ihr Vorzeichen.