Hauptsatz der Integralrechnung

Hauptsatz der Integralrechnung wird die Beziehung

(8.38)

genannt, mit der die Berechnung eines bestimmten Integrals auf die Berechnung des zugehörigen unbestimmten Integrals, d.h. auf die Ermittlung einer Stammfunktion zurückgeführt wird:

(8.39)