Bei gleichbleibenden Tilgungsraten nehmen die zusätzlich anfallenden Zinsen im Laufe der Zeit ab (s. voranstehendes Beispiel). Bei der Annuitätentilgung wird dagegen zu jedem Zinstermin die gleiche Annuität A, d.h. der gleiche Betrag für Zinsen + Tilgung erhoben. Damit ist die Belastung des Schuldners im gesamten Tilgungszeitraum konstant.
Es werden die folgenden Bezeichnungen verwendet:
Als Restschuld Sn nach n Zinsperioden ergibt sich:
Dabei beschreibt der Term Sqn den Wert der Schuld S nach n Zinsperioden mit Zinseszins (s. (1.79)), der zweite Term gibt den Wert der unterjährigen Tilgungsraten a mit Zinseszins wieder (s. (1.83b) mit E=a). Für die Annuität gilt:
Dabei entspricht die einmalige Zahlung von A den m Ratenzahlungen a. Aus der Gleichung folgt Da nach N Zinsperioden die Schuld getilgt sein soll, folgt aus (1.85) für SN=0 unter Beachtung von (1.86):
Zur Lösung von Aufgaben der finanzmathematischen Praxis kann diese Gleichung nach einer der Größen A, S, q oder N aufgelöst werden, wenn die übrigen Größen bekannt sind.
Beispiel A |
Eine Annuitätenschuld über |
Beispiel B |
Ein Kredit in Höhe von |