Die digitale Abschreibung ist ein Spezialfall der arithmetisch-degressiven Abschreibung, indem gefordert wird, daß die letzte Abschreibungsrate aN mit dem Abschreibungsgefälle d übereinstimmt. Aus aN=d folgt:
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(1.97a) |
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(1.97b) |
Beispiel | ||||||||||||||||||||||||||||||
Der Anschaffungspreis einer Maschine sei
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