In der Koeffizientenmatrix des linearen Gleichungssystems (19.25) seien sämtliche Diagonalelemente von Null verschieden. Dann kann die i-te Zeile nach der Unbekannten xi aufgelöst werden, und man erhält unmittelbar die folgende Iterationsvorschrift, in der
der Iterationsindex ist:
Die Vorschrift (19.48) wird als JACOBI-Verfahren oder auch als Gesamtschrittverfahren bezeichnet, da sämtliche Komponenten des neuen Vektors allein aus den Komponenten von
berechnet werden. Das JACOBI-Verfahren konvergiert für beliebige Startvektoren
, falls gilt:
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(19.49) |
oder
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(19.50) |