Tautologien, mathematische Schlußweisen

Ein aussagenlogischer Ausdruck heißt allgemeingültig oder Tautologie, wenn er die Wahrheitsfunktion identisch W repräsentiert. Folglich sind zwei Ausdrücke A und B genau dann logisch äquivalent, wenn der Ausdruck eine Tautologie ist. Mathematische Schlußweisen folgen aussagenlogischen Gesetzen. Als Beispiel sei das Kontrapositionsgesetz genannt, d.h. der allgemeingültige Ausdruck

(5.19a)

Dieses Gesetz, das auch in der Form

(5.19b)

notiert werden kann, läßt sich wie folgt interpretieren: Um zu zeigen, daß B aus A folgt, kann man auch zeigen, daß aus folgt. Der indirekte Beweis beruht auf folgendem Prinzip: Um B aus A zu folgern, nimmt man B als falsch an und leitet daraus - unter der Voraussetzung, daß A richtig ist - einen Widerspruch her. Formal läßt sich dieses Prinzip auf verschiedene Weise durch aussagenlogische Gesetze beschreiben:

(5.20a)

oder

(5.20b)

oder

(5.20c)