Verknüpfungsregeln

Für die Verknüpfung unscharfer Relationen gelten die folgenden Gesetzmäßigkeiten:

(E1) Assoziativgesetz:
(5.399)
(E2) Distributivgesetz für die Verknüpfung mit Vereinigungsbildung:
(5.400)
(E3) Distributivgesetz in abgeschwächter Form für die Verknüpfung mit Schnittbildung:
(5.401)
(E4) Inversenbildung:
(5.402)
(E5) Komplementbildung und Inversenbildung:
(5.403)
(E6) Monotonieeigenschaften:
(5.404)
Beispiel A

Die Gleichung (5.396) für das Relationenprodukt wurde entsprechend wie bei der Durchschnittsbildung mittels der min-Operation definiert. Allgemeine Überlegungen zeigen, daß statt der min-Operation irgendeine der t-Normen verwendet werden kann.

Beispiel B

Für die Vereinigungs-, Durchschnitts- und Komplementbildung bezüglich -Schnitte gilt:           Entsprechendes gilt auch für die scharfen -Schnitte.