Explizite Vorgabe der Flächengleichung

Ist die Fläche S durch die Gleichung

(8.158)

explizit vorgegeben, dann wird das Integral (8.157a) nach der Formel

(8.159a)

berechnet, wobei gilt . Die Oberflächenintegrale der Funktion f(x,y,z) über die Projektionen des Flächenstückes S auf die anderen Koordinatenebenen werden analog berechnet:

(8.159b)

wobei die Gleichung der Fläche S nach x aufgelöst ist und Syz = PryzS zu setzen ist.

(8.159c)

wobei die nach y aufgelöste Gleichung der Fläche S ist und Szx = Przx S zu setzen ist. Wenn die Orientierung der Fläche geändert wird, d.h., wenn die Außen- mit der Innenseite vertauscht wird, dann ändert das Integral über die Projektion sein Vorzeichen.