In diesem Falle eines variablen Flächeninhalts spricht man von einer Flächenfunktion in der Form
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(8.41) |
Um Verwechslungen mit der variablen Integrationsgrenze x zu vermeiden, wird hier bei der Darstellung des Integranden die Integrationsvariable mit t bezeichnet.
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(8.42) |
Die geometrische Bedeutung dieses Satzes besteht darin, daß die Ableitung einer variablen Fläche A(x) gleich der variablen Endordinate NM ist (s. Abbildung):
Dabei sind sowohl die Fläche als auch die Ordinate gemäß Vorzeichenregel mit Vorzeichen zu nehmen.