Hinreichende Bedingung für die Konvergenz eines uneigentlichen Integrals mit unbeschränktem Integranden
Wenn das Integral existiert, dann existiert auch das Integral . Man spricht in diesem Falle vom absolut konvergenten Integral und von der absolut integrierbaren Funktionf(x) in dem betreffenden Intervall.
Wenn die Funktion f(x) in dem Intervall [a,b) positiv ist, und wenn es eine Zahl derart gibt, daß für hinreichend nahe bei b gelegene x-Werte gilt
(8.89a)
dann konvergiert das Integral (8.87a). Wenn jedoch f(x) im Intervall [a,b) positiv ist und eine Zahl derart existiert, daß für hinreichend nahe bei b gelegene x-Werte gilt