Nichtsinguläre Fälle

1. Normierung der Eigenfunktion:
Zu jedem wird eine Eigenfunktion derart gewählt, daß gilt
(9.75a)

Man spricht dann von einer normierten Eigenfunktion.

2. FOURIER-Entwicklung:
Jeder im Intervall [a,b] definierten Funktion g(x) kann ihre FOURIER-Reihe
(9.75b)

nach den Eigenfunktionen des zugehörigen Randwertproblems zugeordnet werden, sofern die Integrale in (9.75b) sinnvoll sind.

3. Entwicklungssatz:
Die FOURIER-Reihe konvergiert absolut und gleichmäßig gegen , wenn die Funktion g(x) eine stetige Ableitung besitzt und den Randbedingungen des zugehörigen Problems genügt.
4. Parsevalsche Gleichung:
Wenn das Integral auf der linken Seite einen Sinn hat, dann gilt stets
(9.75c)

Die FOURIER-Reihe der Funktion g(x) konvergiert in diesem Falle im Mittel gegen , d.h., es gilt

(9.75d)