Kapitel 9: Differentialgleichungen
- 1. Differentialgleichung
- wird eine Gleichung genannt, in der neben einer oder mehreren unabhängigen Veränderlichen und einer oder mehreren Funktionen dieser Veränderlichen auch noch die Ableitungen dieser Funktionen nach den unabhängigen Veränderlichen auftreten. Die Ordnung einer Differentialgleichung ist gleich der Ordnung der höchsten in ihr auftretenden Ableitung.
- 2. Gewöhnliche und partielle Differentialgleichungen
- unterscheiden sich nach der Anzahl der in ihnen enthaltenen unabhängigen Veränderlichen; im ersten Falle tritt nur eine auf, im zweiten mehrere.
Beispiel A |

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Beispiel B |

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Beispiel C |

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