Konstruktiver Beweis

In der Approximationstheorie z.B. wird der Beweis eines Existenzsatzes als konstruktiv bezeichnet, wenn er bei seiner Durchführung bereits Berechnungsvorschriften für eine Lösung liefert, die die Voraussetzungen des Existenzsatzes erfüllt.

Beispiel

Die Existenz einer natürlichen kubischen Interpolations-Spline-Funktion kann wie folgt nachgewiesen werden: Man zeigt, daß die Berechnung der Spline-Koeffizienten aus den Voraussetzungen des Existenzsatzes auf ein tridiagonales lineares Gleichungssystem führt, das eindeutig lösbar ist.