In der Approximationstheorie z.B. wird der Beweis eines Existenzsatzes als konstruktiv bezeichnet, wenn er bei seiner Durchführung bereits Berechnungsvorschriften für eine Lösung liefert, die die Voraussetzungen des Existenzsatzes erfüllt.
Beispiel |
Die Existenz einer natürlichen kubischen Interpolations-Spline-Funktion kann wie folgt nachgewiesen werden: Man zeigt, daß die Berechnung der Spline-Koeffizienten aus den Voraussetzungen des Existenzsatzes auf ein tridiagonales lineares Gleichungssystem führt, das eindeutig lösbar ist. |