Orthogonalisierungsverfahren
Grundlage der folgenden Orthogonalisierungsverfahren zur Lösung der linearen Ausgleichsaufgabe (19.40) sind die folgenden Aussagen:
-
Die Länge eines Vektors bleibt unter orthogonalen Transformationen invariant, d.h., die Vektoren

und

mit einer orthogonalen Matrix

, d.h. mit
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(19.43) |
haben dieselbe Länge.
-
Zu jeder Matrix

vom Typ
(m,n) mit Maximalrang

existiert eine orthogonale Matrix

vom Typ

, so daß gilt:
 |
(19.44) |
mit
 |
(19.45) |
Dabei ist
eine Rechtsdreiecksmatrix vom Typ
, und
ist eine Nullmatrix vom Typ
. Die Faktorisierung (19.43) der Matrix
heißt QR-Zerlegung. Damit können die Fehlergleichungen (19.39) in das äquivalente System
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(19.46) |
überführt werden, ohne daß dabei die Summe der Quadrate der Residuen verändert wird. Aus (19.46) folgt, daß diese Quadratsumme für
minimal wird und der Minimalwert gleich der Summe der Quadrate von
bis
ist. Die gesuchte Lösung
erhält man durch Rückwärtseinsetzen aus
 |
(19.47) |
wobei
der Vektor ist, der aus den Werten
aus (19.46) gebildet wird.
Zur schrittweisen Überführung von (19.39) in (19.46) werden vor allem zwei Methoden verwendet:
-
GIVENS-Transformation,
-
HOUSEHOLDER-Transformation.
Die erste erzeugt eine QR-Zerlegung der Matrix
durch Drehungen, die zweite durch Spiegelungen. Die numerischen Realisierungen findet man in [19.29].
Praktische Aufgaben der linearen Quadratmittelapproximation werden vorwiegend mit der HOUSEHOLDER-Transformation gelöst, wobei man in vielen Fällen noch die spezielle Struktur der Koeffizientenmatrix
wie Bandstruktur oder schwache Besetztheit ausnutzen kann.