Allgemeiner Fall mehrerer Funktionen

In Analogie zum Fall zweier Funktionen gilt, daß m Funktionen von n Veränderlichen in einem gemeinsamen Definitionsbereich abhängig sind, wenn irgendeine von ihnen als Funktion der übrigen ausdrückbar ist, d.h., wenn es für jeden Punkt des Gebietes eine Identität der Art

(2.274)

gibt. Wenn keine solche Funktion existiert, dann spricht man von unabhängigen Funktionen.

Beispiel

Die Funktionen und
sind abhängig, da v = u2 - 2w gilt.