Im Falle zweier Funktionen u=f(x,y) und darf ihre Funktionaldeterminante
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(2.275a) |
in dem betrachteten Gebiet nicht identisch verschwinden. Analog gilt im Fall von n Funktionen mit n Veränderlichen
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(2.275b) |
Wenn die Anzahl m der Funktionen kleiner ist als die Anzahl n der Veränderlichen
dann sind diese Funktionen unabhängig, sofern wenigstens eine Unterdeterminante m-ter Ordnung der folgenden Matrix nicht verschwindet.
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(2.275c) |
Die Anzahl der unabhängigen Funktionen ist gleich dem Rang r dieser Matrix. Hierbei werden diejenigen Funktionen unabhängig sein, deren Ableitung als Elemente in der nicht identisch verschwindenden Unterdeterminante r-ter Ordnung stehen.
Wenn m > n ist, dann können von den gegebenen m Funktionen höchstens n unabhängig sein.