Zweidimensionaler Fall

1. Definition:
Wenn das Kurvenintegral
(8.124)

mit den stetigen Funktionen P und , die in einem einfach zusammenhängenden Gebiet definiert sind, nur vom Anfangspunkt A und vom Endpunkt B abhängen soll, nicht aber vom Integrationsweg, der beide Punkte verbindet (s. Abbildung), d.h. für beliebige A und B und beliebige Integrationswege ACB bzw. ADB die Gleichung

(8.125)

gelten soll, dann ist notwendig und hinreichend, daß eine Funktion U(x,y) von zwei Veränderlichen existiert, deren vollständiges Differential der Integrand des Kurvenintegrals ist:

(8.126a)

d.h., es gilt

(8.126b)

Die Funktion U(x,y) ist dann eine Stammfunktion des vollständigen Differentials (8.126a).

Bild

In der Physik wird die Stammfunktion U(x,y) als Potential in einem Vektorfeld gedeutet.

2. Existenz der Stammfunktion:
Notwendiges und hinreichendes Kriterium für die Existenz der Stammfunktion, die Integrabilitätsbedingung für den Ausdruck , ist die Gleichheit der partiellen Ableitungen
(8.127)

von denen gefordert werden muß, daß sie stetig sind.