Jede explizite Differentialgleichung n-ter Ordnung
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(9.22a) |
kann durch Einführung der neuen Variablen
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(9.22b) |
auf ein System von n Differentialgleichungen 1. Ordnung
zurückgeführt werden.
Das im Vergleich zu (9.22c) allgemeinere System von n Differentialgleichungen
besitzt ein eindeutig bestimmtes Lösungssystem
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(9.23b) |
das in einem Intervall definiert und stetig ist und für x = x0 die vorgegebenen Anfangswerte
annimmt, wenn die Funktionen
bezüglich aller Variablen stetig sind und die folgende LIPSCHITZ-Bedingung erfüllen.
Die Funktionen fi müssen für die Werte und
, die in einem gewissen Intervall in der Umgebung der gegebenen Anfangswerte liegen, den Ungleichungen
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(9.25) |
eine eindeutige Lösung besitzt, die die Anfangsbedingungen für x = x0 erfüllt und zusammen mit ihren Ableitungen bis einschließlich der (n - 1)-ten Ordnung stetig ist.