Existenz einer Lösung


Zurückführung auf ein System von Differentialgleichungen:

Jede explizite Differentialgleichung n-ter Ordnung

(9.22a)

kann durch Einführung der neuen Variablen

(9.22b)

auf ein System von n Differentialgleichungen 1. Ordnung

(9.22c)

zurückgeführt werden.


Existenz eines Lösungssystems:

Das im Vergleich zu (9.22c) allgemeinere System von n Differentialgleichungen

(9.23a)

besitzt ein eindeutig bestimmtes Lösungssystem

(9.23b)

das in einem Intervall definiert und stetig ist und für x = x0 die vorgegebenen Anfangswerte annimmt, wenn die Funktionen bezüglich aller Variablen stetig sind und die folgende LIPSCHITZ-Bedingung erfüllen.

Lipschitz-Bedingung:

Die Funktionen fi müssen für die Werte und , die in einem gewissen Intervall in der Umgebung der gegebenen Anfangswerte liegen, den Ungleichungen

-  
  (9.24)


mit einer gemeinsamen Konstanten K genügen (s. auch LIPSCHITZ-Bedingung für Differentialgleichungen 1. Ordnung). Daraus folgt, vorausgesetzt die Funktion ist stetig und erfüllt die LIPSCHITZ-Bedingung (9.24), daß auch die Gleichung
(9.25)

eine eindeutige Lösung besitzt, die die Anfangsbedingungen für x = x0 erfüllt und zusammen mit ihren Ableitungen bis einschließlich der (n - 1)-ten Ordnung stetig ist.