Selbstadjungierte Differentialgleichung wird die folgende wichtige Form der Differentialgleichungen 2. Ordnung genannt:
Als lineare Randbedingungen werden die homogenen Bedingungen
![]() |
(9.73b) |
vorgegeben. Die Funktionen und f(x) sollen in dem endlichen Intervall
stetig sein. Im Falle eines unendlichen Intervalls ändern sich die Ergebnisse ganz wesentlich (s. [9.5]). Außerdem wird verlangt, daß
gilt. Die Größe
, ein Parameter der Differentialgleichung, ist konstant. Für f =0 ergibt sich zum inhomogenen Randwertproblem das zugehörige homogene Randwertproblem.
Jede Differentialgleichung 2. Ordnung
![]() |
(9.73c) |
kann, falls in ist, durch Multiplikation mit p/A auf die selbstadjungierte Form (9.73a) gebracht werden. Dazu sind die Substitutionen
![]() |
(9.73d) |
erforderlich.
Um eine Lösung zu finden, die den inhomogenen Bedingungen
![]() |
(9.73e) |
genügt, geht man auf eine Aufgabe mit homogenen Bedingungen, aber geänderter rechter Seite der Differentialgleichung, zurück, indem man die unbekannte Funktion mit Hilfe der Substitution y =z + u ersetzt. Dabei ist u eine beliebige, zweimal differenzierbare Funktion, die die inhomogenen Randbedingungen erfüllt, während z eine neue unbekannte Funktion ist, die die zugehörigen homogenen Randbedingungen erfüllt.