Als Element des Richtungsfeldes bezeichnet man einen Punkt zusammen mit der in ihm gegebenen Richtung. Geometrisch betrachtet bedeutet die Integration einer Differentialgleichung 1. Ordnung somit die Verbindung der Elemente des Richtungsfeldes zu Integralkurven, deren Tangenten in jedem Punkt eine Richtung besitzen, die mit der des Richtungsfeldes in dem betreffenden Punkt übereinstimmt.
als äquivalent zur vorgegebenen Differentialgleichung (9.2) auf. In den Gebieten, in denen die Bedingungen des Existenzsatzes für die Differentialgleichungen (9.2) oder (9.4) erfüllt sind, geht durch jeden Punkt P(x0,y0) eine eindeutig bestimmte Integralkurve (s. Abbildung).