Eine singuläre Integralgleichung liegt vor, wenn der Integrationsbereich des die Gleichung bestimmenden Integrals unbeschränkt ist oder der Kern Singularitäten innerhalb des Integrationsbereiches besitzt. Es wird vorausgesetzt, daß die auftretenden Integrale als uneigentliche Integrale oder als CAUCHYsche Hauptwerte existieren. Singuläre Integralgleichungen unterscheiden sich in Eigenschaften und Lösungsverhalten stark von gewöhnlichen Integralgleichungen. In den folgenden Abschnitten werden nur einige spezielle Problemstellungen betrachtet. Umfassendere Darstellungen s. [11.2], [11.8].