Gegeben sei im die Differentialgleichung
wobei A eine konstante Matrix vom Typ (n,n) ist.
Die Operator-Norm einer Matrix A ist durch gegeben, wobei für die Vektoren des
wieder die EUKLIDische Norm vereinbart sei.
Seien A und B zwei beliebige Matrizen vom Typ . Dann gilt:
Die Fundamentalmatrix mit Anfang En zur Zeit t = 0 von (17.14) ist die Matrix-Exponentialfunktion
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(17.15) |
mit folgenden Eigenschaften: