Eine Funktion f(x) hat an der Stelle x=a den linksseitigen Grenzwert A-, wenn sie sich bei zunehmenden, unbegrenzt der Zahl a nähernden x-Werten unbegrenzt dem Wert A- nähert:
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(2.19a) |
In Analogie dazu besitzt eine Funktion den rechtsseitigen Grenzwert A+, wenn sie sich bei abnehmenden, sich unbegrenzt der Zahl a nähernden x-Werten unbegrenzt dem Wert A+ nähert:
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(2.19b) |
Die Schreibweise verlangt, daß der links- und rechtsseitige Grenzwert übereinstimmen:
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(2.19c) |
Beispiel |
Die Funktion |