Linksseitiger und rechtsseitiger Grenzwert einer Funktion

Eine Funktion f(x) hat an der Stelle x=a den linksseitigen Grenzwert A-, wenn sie sich bei zunehmenden, unbegrenzt der Zahl a nähernden x-Werten unbegrenzt dem Wert A- nähert:

(2.19a)

In Analogie dazu besitzt eine Funktion den rechtsseitigen Grenzwert A+, wenn sie sich bei abnehmenden, sich unbegrenzt der Zahl a nähernden x-Werten unbegrenzt dem Wert A+ nähert:

(2.19b)

Die Schreibweise verlangt, daß der links- und rechtsseitige Grenzwert übereinstimmen:

(2.19c)
Beispiel

Die Funktion geht für gegen verschiedene Grenzwerte von links und von rechts:

Bild