Gradientenverfahren für Probleme mit Ungleichungsrestriktionen
Wenn das Problem
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(18.94a) |
mit einem Iterationsverfahren der Art
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(18.94b) |
gelöst werden soll, dann sind auf Grund des eingeschränkten zulässigen Bereiches zwei Voraussetzungen zu beachten:
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Die Richtung

muß eine in

zulässige Abstiegsrichtung sein.
-
Die Schrittweite

ist so zu bestimmen, daß auch

in
M liegt.
Die verschiedenen Verfahren gemäß Vorschrift (18.94b) unterscheiden sich in der Konstruktion der Richtung
. Um die Zulässigkeit der Folge
zu sichern, werden
bzw.
folgendermaßen bestimmt:
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(18.95a) |
Daraus resultiert
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(18.95b) |
Wenn in einem Schritt k keine zulässige Abstiegsrichtung
existiert, dann ist
ein stationärer Punkt.