Einschrittverfahren kann man allgemein in der folgenden Form darstellen:
Dabei wird F(x,y,h) Zuwachsfunktion oder Fortschreitrichtung des Einschrittverfahrens genannt. Die durch (19.110) gewonnene Näherungslösung hängt von der Schrittweite h ab und soll deshalb mit y(x,h) bezeichnet werden. Ihre Abweichung von der exakten Lösung y(x) der Anfangswertaufgabe (19.93) ergibt den globalen Diskretisierungsfehler (19.111), und man sagt: Das Einschrittverfahren (19.110) ist konvergent mit der Ordnung p (Konvergenzordnung), falls p die größte natürliche Zahl mit
Beispiel |
Das EULERsche Polygonzugverfahren (19.97) hat die Konvergenzordnung |