Die Konvergenzordnung gemäß (19.111) gibt an, wie gut die Näherungslösung y(x,h) die exakte Lösung y(x) approximiert. Darüber hinaus ist die Frage interessant, wie gut die Zuwachsfunktion F(x,y,h) die Ableitung y'(x) = f(x,y(x)) annähert. Dazu führt man den sogenannten lokalen Diskretisierungsfehler (19.112) ein und sagt: Das Einschrittverfahren (19.110) ist konsistent mit der Ordnung p, falls p die größte natürliche Zahl mit
ist. Für ein konsistentes Einzelschrittverfahren folgt aus (19.112) unmittelbar
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(19.113) |
Beispiel |
Das EULERsche Polygonzugverfahren (19.97) hat die Konsistenzordnung |