Bei einer sehr großen Anzahl von Integrationsschritten kann sich ein Wechsel der Schrittweite als zweckmäßig oder sogar notwendig erweisen. Über einen Schrittweitenwechsel kann mit Hilfe einer Fehlerschätzung entschieden werden, die dadurch gewonnen wird, daß man die Rechnung etwa mit doppelter Schrittweite
2h wiederholt. Hat man z.B. für
y(x0+2h) die Näherungswerte
y2(h) (Rechnung mit einfacher Schrittweite) und
y2(2h) (Rechnung mit doppelter Schrittweite) bestimmt, dann gilt für den Fehler
R2(h) = y(x0+2h)-y2(h) die Schätzung
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Alternativ ist die Realisierung einer Fehlerschätzung durch die Nutzung eines Paares von RUNGE-KUTTA-Verfahren möglich, deren Ordnungen sich um 1 unterscheiden. Die beiden Verfahren sollten in ihren Zwischenstufen möglichst weitgehend übereinstimmen; man spricht dann von eingebetteten RUNGE-KUTTA-Verfahren [19.17]
Informationen über die Realisierung dieser sogenannten Schrittweitensteuerung findet man in der Literatur (s. [19.31], [19.6]).